Aktuelle Informationen
Hinweis zur Hortbetreuung in Proseken
03.02.2023
Der Hort Proseken ist ein enger Kooperationspartner der Grundschule, organisatorisch aber eigenständig in Trägerschaft der JUL gemeinnützige GmbH. Aus diesem Grund müssen Eltern, deren Kinder den Hort besuchen sollen, einen Betreuungsvertrag direkt mit dem Träger der Einrichtung abschließen. Eine Anmeldung an der Grundschule Proseken schließt nicht automatisch die Hortbetreuung ein. Den Anmeldebogen erhalten Sie von der Hortleitung oder über den Link zum Hort Proseken.
Hinweisschreiben 7 aus dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung
16.02.2023
Mit dem Hinweisschreiben 7 vom 15.02.2023 teilt das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung mit, dass nach drei Jahren Ausnahmezustand die Pandemie, auch für den schulischen Bereich, als beendet angesehen werden kann. Das bedeutet nicht, dass Covid-19 für den schulischen Bereich keine Bedeutung mehr hat, sondern, dass Covid-19 in eine Reihe mit anderen Atemwegserkrankungen zu stellen ist.
Damit verbunden ist, dass die bisher geltende Schul-Corona-Verordnung mit Beginn dieses Schulhalbjahres ihre Gültigkeit verliert und durch die angefügten Leitlinien „Eigenverantwortung und Sicherheit“ ersetzt wird.
„Beschulung findet in der Regel in der Schule statt. Es bleibt dabei jedem selbst überlassen, ob er bei einem Infekt die Schulgemeinschaft mit oder ohne Maske, getestet oder nicht betritt. Aufgabe aller ist dabei, die Möglichkeiten zu schaffen, selbst eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen.“
Leitlinien „Eigenverantwortung und Sicherheit“
Hinweisschreiben 6 aus dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung
31.01.2023
Folgende Informationen sind den öffentlichen allgemein bildenden Schulen bekannt gegeben worden:
- Ab dem 2. Februar 2023 entfällt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulweg bei Nutzung von Bussen und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs. Im Rahmen einer persönlichen Entscheidung ist das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung aber weiterhin möglich.
- Für die Winterferien werden den Schülerinnen und Schülern erneut Selbsttests für die Häuslichkeit durch die Schule übergeben.
- Das Betretungsverbot des Schulgeländes für an COVID-19 erkrankte Personen bleibt bestehen. Bei Auftreten von typischen Symptomen, die Ursache für eine COVID-19 Infektion sein können (Husten, Fieber, Schnupfen und Kopfschmerzen), ist in der Häuslichkeit eine Selbsttestung durchzuführen. Bei anhaltender Symptomatik ist die Selbsttestung alle zwei Tage zu wiederholen. Erst bei negativem Testergebnis ist der Besuch der Schule wieder möglich. Bei positivem Ergebnis der Selbsttestung darf die Schule erst wieder nach einem negativen PCR-Test beziehungsweise nach Beendigung einer behördlich angeordneten Isolationspflicht betreten werden.